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Impressum

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Impressum / Pflichtangaben nach TMG/DL-InfoV

Anbieter dieser Website im Sinne des § 5 TMG ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Stein ∙ Schmeltzer ∙ Dr. Rienhoff – Rechtsanwälte und Notar
mit den persönlichen Gesellschaftern

Sven Stein, Rechtsanwalt
Nils D. Schmeltzer, Rechtsanwalt und Notar
Dr. Jannik Rienhoff, Rechtsanwalt

Anschrift:
Schwanallee 18 – 20
35037 Marburg
Telefon: 06421 / 38 00 90
Fax: 06421 / 38 00 910
E-Mail: kanzlei@stein-schmeltzer-rienhoff.de

USt-IdNr.:
Pflichtangaben gem. § 5 TMG
Die Gesellschafter sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte bzw. als Notar zugelassen.

Datenschutzbeauftragte:
Anette Werner-Roth
Schwanallee 18 – 20
35037 Marburg
E-Mail: werner-roth@stein-schmeltzer-rienhoff.de

Zuständige Rechtsanwaltskammer:
RechtsAnwält*innen Stein, Dr. Rienhoff, Werner-Roth:
Rechtsanwaltskammer Kassel
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karthäuser Str. 5a
34117 Kassel
Zuständige Notarkammer:
Notarkammer Kassel
Karthäuser Str. 5a
34117 Kassel

Rechtsanwalt Schmeltzer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Zuständige Notarkammer:
Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der
ERGO Versicherung AG
40198 Düsseldorf.

Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Berufsrechtliche Regelungen für Notare:

  • Bundesnotarordnung
  • Beurkundungsgesetz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz

Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Urheberrechtshinweise
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

Design & Entwicklung
Marcel Ungemach